Institut für Kalk- und Mörtelforschung e.V.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind folgende Geschäftsbedingungen Grundlage eines jeden von uns abgeschlossenen Vertrages. Bedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt, soweit sie unseren Bedingungen widersprechen oder sonst irgendwie davon abweichen. Dies gilt auch dann, wenn wir den abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Erbringung unserer Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

II. Laborleistungen
1.     Unsere angebotenen bzw. vereinbarten Preise basieren auf unseren zur Zeit gültigen Gebührensätzen und enthalten keine Mehrwertsteuer.
2.    Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Analysenproben in unsere Betriebsstätte, sofern das Probenmaterial nicht von uns gegen Rechnung abgeholt wird. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Probenmaterial sachgemäß und unter Berücksichtigung etwaiger von uns erteilter Anweisung verpackt sein. Die Anlieferung von gefährlichem (z.B. giftigem, ätzendem, explosivem, leichtentzündlichem, radioaktivem) Probenmaterial sowie die Übernahme von Proben mit schädlichen und störenden Bestandteilen (z.B. Fluor, Brom, Quecksilber, Chlor, Arsen usw. in großen Mengen) kann nur nach Abstimmung mit uns erfolgen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, uns sämtliche Gefahren- und Handhabungs-Hinweise für das Probenmaterial an die Hand zu geben sowie, soweit ihm bekannt, die Zusammensetzung der Probensubstanzen. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Probenmaterials gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.    Bei höherer Gewalt oder bei sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereiches, die uns die Vertragserfüllung erheblich erschweren oder ganz oder teilweise unmöglich machen, können wir die Leistungen um die Dauer der Behinderungen hinausschieben, einschränken, einstellen oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Zu den außergewöhnlichen Ereignissen zählen insbesondere Krieg, Aufruhr, Störung, Betriebs- und Transportstörungen, behördliche Maßnahmen, Versorgungskrisen, Arbeitskampfmaßnahmen usw.
4.    Wir haften im Rahmen von Schadenersatz oder sonstigen Ersatzansprüchen jedweder Art nicht für eigene leichte Fahrlässigkeit und nicht für leichte Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen.
Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf die Summe der Vergütung.
5.    Als Gewährleistungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur der Anspruch auf Nachbesserung zu. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl entweder die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

III. Auskünfte, Beratungen, Gutachten
Auskünfte, Beratungen und Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, jedoch unter Ausschluss der Haftung des Bundesverbandes bzw. Institutes und seiner Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

IV. Zahlungsmodalitäten
1.    Zahlungen sind ohne jeden Abzug unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Ein vereinbartes Zahlungsziel wird ab Lieferdatum berechnet. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns Umstände bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Unsere Beauftragten sind nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkasso-Vollmacht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
2.    Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur dann zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.    Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4.    Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von allen bestehenden Verträgen zurückzutreten. Ferner können wir die sofortige Zahlung aller sonstigen Forderungen verlangen und unsere Leistungen einstellen.

V. Unwirksamkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des übrigen Vertrages unwirksam sein, so wird deren Wirksamkeit im übrigen nicht berührt; die Parteien werden alsdann Bestimmungen vereinbaren, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ereignis möglichst nahe kommen.

VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Köln, wenn der Schuldner Kaufmann ist, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens handelt. Der genannte Gerichtsstand wird auch für den Fall vereinbart, dass der im Klageweg in Anspruch genommene Schuldner nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Institut für Kalk- und Mörtelforschung e.V. - Annastraße 67-71, 50968 Köln
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